Wie wird man Mitglied ?
Jeder auf einer Liste eines Landgerichts oder Berufungsgerichts eingetragener Übersetzer - Dolmetscher kann Mitglied der Kammer werden. Die Mitgliedschaft ist weder Pflicht noch automatisch. Um einzutreten bedarf es eines Antrags ähnlich dem, der bei der Staatsanwaltschaft zur Eintragung hinterlegt wurde. Das Vereinskomitee befindet über den Beitragsantrag in seiner ersten dem Antrag folgenden Versammlung. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. Im Fall einer positiven Entscheidung wird der Kandidat gebeten, die Beitragskosten in Höhe von augenblicklich 80 Euros zu zahlen, zwei Passfotos hinzuzufügen und vor allem die Satzungen und internen Vereinsvorschriften zu befolgen.
Wie wird man vereidigter Übersetzer oder Dolmetscher ?
Wenn Sie der Meinung sind, die Sie dazu erforderlichen Fähigkeiten besitzen, d.h. Fachkenntnis (Beherrschung einer Fremdsprache sowie Beherrschung des Französischen), Diskretion, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verfügbarkeit ..., können Sie Ihre Einschreibung auf der jedes Jahr vom Staatsanwalt erstellten Liste der Dolmetscher-Übersetzer oder auf der Sachverständigenliste des Berufungsgerichts beantragen. In beiden Fällen muß der Antrag an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Ihres Wohnsitzes oder Berufssitzes gestellt werden.
Nach Überprüfung Ihrer Antragsstellung werden Sie innerhalb von einigen Monaten eine Antwort erhalten, im allgemeinen am Jahresende, für eine Einschreibung für das nächste Jahr.
Weitere Auskünfte über Art und Weise der Einschreibung, Dokumente, Fristen, erforderliche Papiere erhalten Sie im Büro der Staatsanwaltschaft des Landgerichts.
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